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Produktkennzeichnung Lebensmittel: Pflichten 2026

Echt AG Redaktion·
Produktkennzeichnung Lebensmittel: Pflichten 2026

Drei Sekunden im Supermarkt: Eine Packung wird aus der Reihe gezogen, die Vorderseite geprüft, zurückgestellt oder in den Korb gelegt. Herkunft, Zutaten, Nährwerte und Markenwirkung konkurrieren dabei nicht getrennt voneinander. Sie müssen auf derselben Fläche funktionieren. Genau darin liegt die anspruchsvolle Aufgabe der Produktkennzeichnung für Lebensmittel in der Schweiz: Das Etikett soll rechtssicher informieren und zugleich einen klaren, wiedererkennbaren Auftritt am Regal schaffen.

Inhaltsverzeichnis

Warum Produktkennzeichnung am Regal über Vertrauen entscheidet

Die Hand greift nach einer Packung getrockneter Mangos. Ein kurzer Blick gilt dem Produktnamen, ein zweiter der Herkunft, ein dritter dem Zutatenfeld. Ist die Information verständlich angeordnet, entsteht Orientierung. Ist sie klein, widersprüchlich oder schwer auffindbar, verliert die Verpackung ihren Vertrauensvorsprung, noch bevor der Preis oder der Geschmack eine Rolle spielt.

Eine Hand hält eine Packung getrockneter Mangos der Marke Sunny Harvest in einem gut sortierten Supermarktregal.

Im Schweizer Markt ist Herkunft keine dekorative Zusatzinformation. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hält fest, dass Lebensmittel gekennzeichnet sein müssen und das Produktionsland zwingend anzugeben ist. Seit dem 1. Januar 2024 muss die Herkunft bei lose verkauften Croissants und Berlinern zudem schriftlich statt nur mündlich mitgeteilt werden, wie das BLV zur Kennzeichnung von Lebensmitteln erläutert.

Transparenz wird zur Regalroutine

Diese Entwicklung verändert die Rolle der Verpackung. Sie ist nicht mehr nur Trägerin von Logo, Bildwelt und Produktversprechen, sondern ein präzise organisiertes Informationsmedium. Herkunft, Rezeptur, Datierung und Allergene müssen schnell auffindbar sein, ohne dass die Marke in einem unruhigen Pflichttextfeld verschwindet.

Für Markenverantwortliche entsteht dadurch ein doppelter Anspruch. Die Packung muss die gesetzlichen Angaben korrekt und dauerhaft abbilden. Gleichzeitig muss sie Sortimentszugehörigkeit, Qualitätsanmutung und Differenzierung leisten. Ein Design, das nur auffällt, kann die Orientierung erschweren. Ein Etikett, das nur vollständig ist, kann im Regal untergehen.

Regalregel: Rechtssicherheit beginnt nicht beim Korrekturabzug. Sie beginnt beim Layoutsystem, das Pflichtinformationen von Anfang an mitdenkt.

Die Schweizer Kennzeichnungskultur verlangt deshalb mehr als eine abschliessende Checkliste. Sie verlangt ein belastbares System für Produktvarianten, Sprachversionen, Herkunftsangaben und Verkaufskanäle. Das macht die Produktkennzeichnung Lebensmittel zu einer Schnittstelle zwischen Recht, Packaging Design und Shopper Psychology.

Pflichtangaben im Überblick und ihre Systematik verstehen

Am Regal entscheidet sich oft in wenigen Sekunden, ob ein Etikett Orientierung bietet. Bei vorverpackten Lebensmitteln müssen die Pflichtangaben bei der Abgabe direkt auf der Verpackung oder einem befestigten Etikett stehen. Sie sollen gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft gedruckt sein. Das BLV beschreibt die Anforderungen an die Lebensmitteletikette und nennt für Pflichtangaben eine Mindestschriftgrösse von 1,2 mm x-Höhe. Mindestens eine Amtssprache der Schweiz ist erforderlich.

Die Angaben funktionieren als Informationsfolge. Sie führen von der Produktidentität über Rezeptur und Allergene zu Menge, Datierung, Nährwerten, Herkunft und Verantwortlichkeit. Für das Design bedeutet das: Pflichtfelder brauchen früh definierte Plätze, nicht den verbleibenden Raum nach der Gestaltung.

Das Informationssystem auf der Packung

  • Sachbezeichnung: Sie ordnet das Lebensmittel fachlich ein. Ein emotionaler Produktname darf Aufmerksamkeit schaffen, ersetzt diese Einordnung aber nicht.
  • Zutatenverzeichnis: Es bildet die Rezeptur in der vorgeschriebenen Reihenfolge ab und macht ihre Bestandteile prüfbar.
  • Allergene: Sie müssen im Zutatenverzeichnis eindeutig hervorgehoben werden, damit sie im Lesefluss auffallen.
  • Nettofüllmenge: Sie stellt den Mengenbezug her und gehört in eine klar erkennbare Informationszone.
  • Datierung: Sie zeigt, bis wann ein Produkt zu verbrauchen oder mindestens haltbar ist.
  • Adresse und Produktionsland: Sie weisen Verantwortung und Herkunft zu.
  • Nährwertdeklaration: Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss und Salz bilden die vorgesehenen Kernwerte.

Raster statt Restfläche

Für Packaging-Teams entsteht die typische Prüfung bereits im Layout. Zutaten und Allergene, Nährwerte, Datierung und Herkunft benötigen feste Zonen, ausreichenden Kontrast und Platz für Sprachvarianten. Werden diese Bereiche erst am Schluss ergänzt, schrumpft die Typografie oder die Etikettenfläche reicht für eine Version nicht aus.

Ein Überblick zur Verpackungsverordnung ergänzt die regulatorische Einordnung. In der Praxis muss das System jede Rezepturänderung, neue Herkunftsinformation und zusätzliche Sprache nachvollziehbar in der Etikettenhistorie abbilden. So wird aus einer Pflichtliste ein steuerbares Gestaltungssystem.

Die Bundesverwaltung nennt für Schweizer Supermärkte durchschnittlich 30'000 verschiedene Lebensmittel in den Regalen. In dieser Dichte wird Orientierung zur Markenleistung, wie die Informationen zu Swissness bei Lebensmitteln zeigen. Ein klares Raster hilft Kundschaft, Handel und internen Freigabeteams, ohne die Produktwelt mit Pflichttext zu überladen.

Sachbezeichnung und Zutatenverzeichnis rechtssicher formulieren

Die Sachbezeichnung beantwortet eine einfache Frage: Was ist dieses Lebensmittel? Sie darf durch Markenstory, Bildsprache oder einen emotionalen Produktnamen ergänzt werden, aber nicht durch eine Formulierung ersetzt werden, die das Produkt unklar lässt. Bei einem Fruchtaufstrich, Snack oder Fertiggericht muss die sachliche Produktidentität in der Informationsarchitektur erkennbar bleiben.

Vom Produktnamen zur Sachbezeichnung

Für die Prüfung eignet sich eine klare Reihenfolge:

  1. Produktart feststellen: Welche Lebensmittelkategorie beschreibt die Rezeptur tatsächlich?
  2. Besondere Eigenschaften prüfen: Werden Zutaten, Zubereitungsart oder Konsistenz so genannt, dass keine falsche Erwartung entsteht?
  3. Marketing und Sachinformation trennen: Ein Markenname darf Aufmerksamkeit erzeugen. Die Sachbezeichnung schafft die fachliche Einordnung.
  4. Front und Rückseite abgleichen: Die sichtbare Produktbotschaft muss zum Zutatenverzeichnis und zur tatsächlichen Rezeptur passen.

Ein Produkt kann auf der Vorderseite beispielsweise einen fruchtigen Namen tragen. Die Sachbezeichnung muss trotzdem so formuliert sein, dass Käuferinnen und Käufer erkennen, ob es sich um getrocknete Früchte, eine Mischung oder ein verarbeitetes Erzeugnis handelt.

Zutaten in absteigender Reihenfolge

Das Zutatenverzeichnis folgt der Rezepturlogik. Zutaten werden grundsätzlich in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils aufgeführt. Für die Freigabe bedeutet das, dass Rezepturänderungen nicht nur im Einkauf oder in der Qualitätssicherung ankommen dürfen. Sie müssen auch das Etikettensystem erreichen.

Allergene werden innerhalb des Zutatenverzeichnisses visuell hervorgehoben, etwa durch Fettdruck oder eine andere eindeutig erkennbare Schriftgestaltung. Entscheidend ist nicht der dekorative Effekt, sondern der sichere Lesezugriff. Eine Hervorhebung, die bei kleiner Schrift oder schwachem Kontrast kaum sichtbar ist, verfehlt ihren Zweck.

QUID als Verbindung zwischen Claim und Rezeptur

QUID-Angaben machen den Anteil bestimmter Zutaten sichtbar, wenn diese Zutaten in der Produktbezeichnung, in Bildern oder in der Kommunikation besonders hervorgehoben werden. Ein Erdbeerbild auf der Vorderseite, der Begriff „mit Erdbeeren“ oder eine vergleichbare Auslobung kann deshalb eine präzise Mengenangabe erforderlich machen.

Freigabekriterium: Jede auffällig beworbene Zutat braucht einen nachvollziehbaren Abgleich zwischen Frontclaim, Rezeptur, Mengenangabe und Zutatenliste.

Das Korrektorat sollte deshalb nicht nur Rechtschreibung prüfen. Es sollte die Packung als zusammenhängendes Versprechen lesen. Stimmen Sachbezeichnung, Bildwelt, QUID-Angabe und Zutatenreihenfolge überein, entsteht eine belastbare Informationskette. Fehlt diese Verbindung, kann ein formal korrektes Zutatenfeld trotzdem einen irritierenden Gesamteindruck erzeugen.

Allergene und Nährwerte klar und lesbar deklarieren

Allergenkennzeichnung ist eine Gesundheitsinformation, keine typografische Nebenrolle. Wer ein Zutatenverzeichnis gestaltet, muss sicherstellen, dass allergene Bestandteile innerhalb der Liste eindeutig auffallen. Der Blick darf nicht von Farbflächen, Bildmotiven oder eng gesetzten Textspalten gebremst werden.

Sichtbarkeit beginnt mit der Typografie

Ein Informationsfeld braucht ausreichend Kontrast, eine ruhige Hintergrundfläche und eine Schrift, die auch bei kleiner Darstellung unterscheidbar bleibt. Fettung kann Allergene hervorheben, sofern sie im gesamten System konsequent eingesetzt wird. Wechselnde Farben oder rein dekorative Zeichen schaffen dagegen Interpretationsspielraum.

Die Nährwertdeklaration folgt einer festen inhaltlichen Ordnung. Vorgesehen sind Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss und Salz. Eine Tabelle kann zusätzliche Portionsbezüge enthalten, doch die grundlegende Vergleichbarkeit darf nicht durch eine überladene Gestaltung geschwächt werden.

Nährwerte als Vergleichsfläche

Angabe Einheit und Bezug Gestaltungshinweis
Energie kJ und kcal, bezogen auf die deklarierte Referenzmenge Zahlen optisch ausrichten und nicht im Fliesstext verstecken
Fett Gramm, bezogen auf die deklarierte Referenzmenge Gleiches Zahlenraster wie bei den übrigen Nährwerten verwenden
Gesättigte Fettsäuren Gramm, bezogen auf die deklarierte Referenzmenge Hierarchisch unter Fett anordnen
Kohlenhydrate Gramm, bezogen auf die deklarierte Referenzmenge Begriff klar von Zucker trennen
Zucker Gramm, bezogen auf die deklarierte Referenzmenge Als Unterposition sichtbar halten
Eiweiss Gramm, bezogen auf die deklarierte Referenzmenge Nicht durch Bild oder Linien schwächen
Salz Gramm, bezogen auf die deklarierte Referenzmenge Einheitlich mit den übrigen Werten setzen

Eine Portion kann aus Shopper-Sicht anschaulicher wirken als eine reine Referenzmenge. Sie darf aber nicht dazu führen, dass die gesetzlich relevante Bezugsgrösse unklar wird. Produktteams sollten deshalb vor dem Layout festlegen, welche Darstellung die Vergleichbarkeit unterstützt und welche Zusatzinformation nur ergänzend erscheint.

Die Rückseite als Vertrauenszone

Allergene und Nährwerte werden häufig auf der Rückseite oder einer Seitenfläche platziert. Das macht diese Bereiche nicht weniger wichtig. Eine klare visuelle Trennung zwischen Zutaten, Allergenen, Nährwerten und freiwilligen Claims hilft Kundinnen und Kunden, Informationen unter Zeitdruck zu finden.

Bei wechselnden Rezepturen braucht es zudem eine kontrollierte Freigabe. Eine neue Zutat kann die Zutatenreihenfolge, die Allergenhervorhebung, die Nährwertwerte und die Sprachversion gleichzeitig verändern. Wer diese Abhängigkeiten einzeln bearbeitet, riskiert Widersprüche zwischen Datenbank, Druckdatei und fertiger Packung.

Herkunft Swissness und Datierung korrekt anwenden

Im Regal genügt ein Schweizerkreuz auf der Vorderseite, um eine rechtliche Prüfung auszulösen. Herkunft ist in der Schweiz mehrstufig geregelt: Das Produktionsland muss erscheinen, bei Zutaten zählen Anteil, Bedeutung und Produkttyp. Ein kleiner Hinweis auf der Packung kann deshalb Rezeptur, Lieferkette und Gestaltung zugleich betreffen.

Schwellen und wertgebende Zutaten

Die Herkunft einer Zutat ist offenzulegen, sobald sie mindestens 50 % eines zubereiteten Produkts ausmacht. Für Fleisch gilt die Angabe bereits ab 20 %. Auch eine „wertgebende“ Zutat kann eine Herkunftsangabe auslösen, wenn ihre Bedeutung für das Produkt über den reinen Mengenanteil hinausgeht, wie die Bundesverwaltung zu Swissness bei Lebensmitteln erläutert.

Ein Bild, ein Produktname oder ein Claim kann die Prüfung verschärfen. Schweizer Fahne, Alpenmotiv und eine prominent genannte Zutat sollten daher gemeinsam mit Einkauf, Rezeptur, Recht und Markenführung beurteilt werden. Alle Beteiligten müssen dieselbe Aussage auf Packung und im Produktdatensatz verstehen.

Für Swissness zählen auch Rohstoffanteile. Bei Lebensmitteln müssen mindestens 80 % der Rohstoffe aus der Schweiz stammen. Für Milchprodukte gilt ein Anteil von 100 %, damit die entsprechende Swissness-Logik erfüllt wird. Herkunftsclaim und Rohstofftracking gehören deshalb in denselben Freigabeprozess, wie die behördliche Übersicht zu Swissness ausführt.

Datierung folgt dem Produkttyp

Bei leicht verderblichen Produkten steht „zu verbrauchen bis“. Für andere Produkte kommen „mindestens haltbar bis“ oder „mindestens haltbar bis Ende“ zum Einsatz, wie die Informationen zur Kennzeichnung im Direktverkauf erläutern.

Das Datierungsfeld muss im Druckbild auffindbar und in der Produktion zuverlässig befüllbar sein. Bei unterschiedlichen Verkaufskanälen braucht es zudem einen Prozess für Aktualisierungen. Ein einheitliches Etikett für mehrere Produktarten kann diese Anforderungen erschweren.

Offenverkauf und neue Informationsroutinen

Die schriftliche Herkunftsangabe für lose verkaufte Croissants und Berliner seit dem 1. Januar 2024 zeigt, dass Kennzeichnung auch ausserhalb klassischer Verpackungen gilt. Thekenetikett, Schild und digitale Produktinformation müssen zum jeweiligen Angebot passen. Für das Verpackungsdesign bedeutet das: Herkunft und Datierung sollten als wiederverwendbares Informationssystem angelegt werden, nicht als nachträglich eingefügte Pflichtfelder.

Etikettendesign das Recht und Marke verbindet

Am Regal entscheidet sich oft in wenigen Blicken, ob ein Etikett Orientierung gibt oder überfordert. Rechtskonformität verlangt deshalb kein neutrales Erscheinungsbild, sondern eine klare Informationshierarchie. Markenname, Produktnutzen, Herkunft, Zutaten, Nährwerte und Datierung können zusammenwirken, wenn jede Angabe ihren passenden Leseort erhält.

Ein Glas mit Bio-Honig steht auf einem Schreibtisch mit Skizzen und Stiften für das Produktdesign.

Ein Raster mit mehreren Geschwindigkeiten

Die Vorderseite schafft schnelle Wiedererkennung. Rückseite und Seitenfläche ermöglichen die genauere Prüfung. Dazwischen lassen sich Herkunft, Füllmenge, Claims und Sortenlogik so platzieren, dass sie den Blick führen, statt die Pflichtangaben zu verdrängen.

Ein tragfähiges Layoutsystem ordnet drei Ebenen:

  • Sofortinformation: Markenname, Produktart, Sorte und zentrale Kaufargumente.
  • Orientierungsinformation: Herkunft, Nettofüllmenge sowie Zubereitungs- und Aufbewahrungshinweise.
  • Prüfinformation: Zutaten, Allergene, Nährwerte, Datierung, Adresse und Produktionsland.

Die Pflichtangaben müssen gut sichtbar, gut lesbar und dauerhaft angebracht sein. Die Mindestschriftgrösse von 1,2 mm x-Höhe ist damit eine technische Designvorgabe. Sie gehört in die Konzeption, nicht erst in die abschliessende Druckprüfung.

Mehrsprachigkeit als Systementscheidung

Mindestens eine Amtssprache der Schweiz muss auf der Verpackung erscheinen. Bei überregionalem Vertrieb können mehrere Sprachversionen sinnvoll oder notwendig sein. Flexible Textlängen, feste Informationszonen und kontrollierte Umbrüche verhindern, dass Übersetzungen das Etikett aus dem Gleichgewicht bringen.

Auch Kontrast, Schriftgrösse und Abstand wirken gemeinsam. Ruhige Flächen können die Lesbarkeit stärker stützen als farbige Typografie über einem Produktfoto. Etikettenmaterial, Druck und Platzierung müssen zudem dafür sorgen, dass Angaben beim Transport, im Regal und während der Nutzung erhalten bleiben.

Gestaltungsprinzip: Die Marke gewinnt nicht durch weniger Information, sondern durch bessere Ordnung der Information.

Ein Designsystem für eine Produktlinie braucht Versionierung. Rezeptur, Sprache, Format, Herkunft und Datierung sollten als kontrollierte Attribute geführt werden. So bleibt der Markenauftritt stabil, auch wenn Pflichttexte wechseln. Die Frage nach Einschränkungen durch gesetzliche Vorgaben führt damit zur Verbindung von Packaging und Designfreiheit.

Online und Offline Kennzeichnung konsistent steuern

Im Regal liegt die Pflichtinformation auf der Packung. Im Onlineshop muss sie vor dem Kaufabschluss verfügbar sein. Beide Kontaktpunkte verfolgen dasselbe Informationsziel, arbeiten aber mit unterschiedlichen Darstellungslogiken.

Zwei Kanäle, ein Produktdatensatz

Offline auf der Packung Online im digitalen Regal
Pflichtangaben stehen direkt auf Verpackung oder Etikett Pflichtangaben müssen vor dem Kaufabschluss verfügbar sein
Typografie, Kontrast und Etikettenfläche begrenzen die Darstellung Bildschirm, Zoom und Produktdatenfelder prägen die Lesbarkeit
Datierung kann chargen- oder produktionsbezogen sein Produktseite braucht stabile, aktuelle Stammdaten
Sprachversionen sind Teil des Drucklayouts Sprachversionen müssen je Kanal korrekt ausgespielt werden

Die grösste Fehlerquelle liegt selten im einzelnen Text. Sie liegt in der Übergabe. Ein Onlineshop kann eine ältere Zutatenliste führen, während die neue Packung bereits eine Rezepturänderung abbildet. Ein Marktplatz kann die Herkunft verkürzt darstellen, während das Etikett eine differenziertere Information verlangt.

Änderungen brauchen einen Ausrollplan

Neue Deklarationspflichten erhöhen den Druck auf diese Prozesse. Die Branche musste bereits zusätzliche Angaben für Brot und Feinbackwaren im Offenverkauf berücksichtigen. Seit dem 1. Juli 2025 gelten ausserdem neue Kennzeichnungspflichten für bestimmte tierische Produkte mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027, wie die Übersicht von GastroSuisse zur Deklaration einordnet.

Für Produktteams bedeutet das nicht, jede Änderung separat in jeder Datei zu suchen. Ein belastbarer Ablauf verbindet Rezeptur, Lieferantendaten, rechtliche Prüfung, Etikettenlayout, Produktfotografie, Shopdaten und Übersetzungen. Die digitale Darstellung sollte dabei nicht als Kopie der Packung behandelt werden, sondern als eigener Leseort mit derselben geprüften Informationsquelle.

Konsistenz sichtbar machen

Ein praktischer Abgleich prüft mindestens Produktname, Sachbezeichnung, Zutaten, Allergene, Herkunft, Nährwerte, Datierungshinweise und Sprachversion. Bei Relaunches gehört ausserdem die Frage dazu, welche alte Ware noch im Umlauf ist und welche Version bereits neu produziert wird.

Der Ansatz für digital gedachte Verpackungen im Onlinehandel zeigt, warum der Point of Sale heute aus mehreren Oberflächen besteht. Für die Kundschaft zählt am Ende nicht, in welchem System ein Fehler entstanden ist. Sie erwartet, dass Packung und Produktseite dieselbe Wahrheit vermitteln.

Schnellreferenz für den Alltag mit Querverweisen und Checks

Eine Etikettenfreigabe funktioniert am besten als kurze Prüfkette. Sie beginnt bei der Produktidentität und endet nicht beim Druck-PDF, sondern erst bei allen Verkaufsflächen, auf denen die Information erscheint.

Die Freigabe in kompakter Reihenfolge

  1. Produkt bestimmen: Sachbezeichnung, Produktname und Bildwelt beschreiben dasselbe Lebensmittel.
  2. Rezeptur abgleichen: Zutaten sind in der richtigen Reihenfolge erfasst, hervorgehobene Zutaten werden auf QUID geprüft.
  3. Allergene markieren: Jede relevante Zutat ist im Zutatenverzeichnis eindeutig sichtbar.
  4. Nährwerte kontrollieren: Energie, Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiss und Salz stehen in klarer Struktur.
  5. Herkunft prüfen: Produktionsland, Zutatenherkunft, wertgebende Zutaten und Swissness-Claims sind nachvollziehbar.
  6. Datierung definieren: „Zu verbrauchen bis“, „mindestens haltbar bis“ oder „mindestens haltbar bis Ende“ passt zum Produkttyp.
  7. Layout testen: Pflichtangaben sind gut sichtbar, dauerhaft angebracht, kontrastreich und mindestens in einer Amtssprache gesetzt.
  8. Kanäle synchronisieren: Packung, Onlineshop, Produktdaten und Marktplatz verwenden dieselbe freigegebene Version.

Typische Stolpersteine

  • Der Claim passt nicht zur Rezeptur: Ein prominentes Zutatenbild löst eine zusätzliche Mengen- oder Herkunftsprüfung aus.
  • Die Sprache kommt zu spät: Übersetzte Pflichttexte sprengen den vorgesehenen Textbereich.
  • Das Datum ist nur formal vorhanden: Im Produktionsablauf fehlt ein klarer Platz für die tatsächliche Befüllung.
  • Die Onlineversion bleibt unverändert: Die Packung wurde aktualisiert, die digitale Produktseite jedoch nicht.
  • Die Pflichtfläche wird zur Restfläche: Kleine Schrift und schwacher Kontrast erschweren die Prüfung.

Querverweise helfen bei der Korrektur. Allergene gehören zur Zutatenliste, Nährwerte zur Informationsarchitektur, Herkunft zur Rezeptur- und Lieferkettendokumentation, Datierung zum Produkttyp und zur Produktion. Wer diese Beziehungen in einer versionierten Etikettenakte abbildet, reduziert nicht nur Fehler, sondern beschleunigt auch spätere Sortimentsanpassungen.

Die Produktkennzeichnung Lebensmittel bleibt damit eine rechtliche Aufgabe, wird aber zugleich zu einer Frage der Regalwirkung. Gute Verpackungssysteme machen Pflichtinformationen auffindbar, sprachlich beherrschbar und markentypisch, ohne ihre Funktion zu verschleiern.


Echt AG entwickelt als Packaging-Design-Agentur in St. Gallen Verpackungssysteme und Markendesigns für Konsumgüter, die Rechtssicherheit, Regalwirkung und Shopper Psychology verbinden. Für eine belastbare Etiketten- und Sortimentsarchitektur mit klaren Sprachversionen und kanalübergreifender Pflege lohnt sich der direkte Austausch über Echt AG.