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Verpackung Lebensmittel Anforderungen 2026 im Überblick

Echt AG Redaktion·
Verpackung Lebensmittel Anforderungen 2026 im Überblick

Eine Lebensmittelverpackung kann im Schweizer Regal formal korrekt sein und trotzdem beim EU-Export scheitern. Der Grund liegt im Nebeneinander zweier Regelwelten: Schweizer Vorgaben verbinden Pflichtangaben, Materialzulassung und Migrationsschutz, während die EU für exportierte Verpackungen zusätzliche Anforderungen an Schadstoffe, Konformität und Kreislauffähigkeit stellt. Wer Verpackungsdesign, Einkauf und Freigabe weiterhin getrennt behandelt, riskiert deshalb Nacharbeiten an Artwork, Materialstruktur und Lieferantendokumentation.

Inhaltsverzeichnis

Warum Verpackungsanforderungen 2026 neu justiert werden müssen

2026 wird für Schweizer Marken zum Prüfjahr der Verpackungsarchitektur. Im Schweizer Binnenmarkt gelten weiterhin Vorgaben für Lebensmittelkontaktmaterialien und Kennzeichnung. Für Produkte im EU-Markt kommt ab 12. August 2026 die Verpackungsverordnung PPWR hinzu. Sie gilt in der Schweiz nicht automatisch, wird aber für Schweizer Exporteure relevant, sobald Verpackungen oder verpackte Produkte in der EU in Verkehr gebracht werden. Eine Übersicht zu den Folgen der PPWR für Schweizer Unternehmen zeigt, wie sich die beiden Regelwerke unterscheiden.

Ein Schreibtisch mit Schweizer Käse, einem Salat und Landesflaggen vor einem Fenster mit einer Stadtansicht.

Zwei Märkte, ein Verpackungssystem

Für Schweizer Produkte müssen Pflichtangaben in mindestens einer Amtssprache erscheinen. Zugleich dürfen Lebensmittelkontaktmaterialien kein Gesundheitsrisiko verursachen. Die Schweizer Grundlagen zu Verpackungen ordnen deshalb Materialwahl, Migrationsschutz und Deklaration gemeinsam ein.

Beim EU-Export erweitert sich der Prüfrahmen. Neben der Produktsicherheit zählen Anforderungen an PFAS, technische Dokumentation, Recyclingfähigkeit, Rezyklat und Herstellerverantwortung. Schweizer Konformität ersetzt diese Nachweise nicht. Ein Produkt kann hierzulande verkehrsfähig sein und für den EU-Markt trotzdem Anpassungen benötigen.

Die wichtigsten Stellschrauben

Markenverantwortliche sollten ihr Verpackungsportfolio nach Absatzmarkt, Materialaufbau und Produktionsstandort ordnen. Danach werden Druckfarben, Beschichtungen, Klebstoffe und Rezyklate in der Lieferkette geprüft. So lassen sich Pflichtangaben, Migration und Rezyklatziele in einem Freigabeprozess zusammenführen.

Praktische Regel: Ein Export-Artwork braucht eine geprüfte Textfläche sowie eine dokumentierte Material- und Lieferkette.

Früh zu prüfen sind mehrschichtige Strukturen, schwer trennbare Verbunde und Recyclingmaterial unklarer Herkunft. Das begrenzt spätere Änderungen an Druckdaten, Werkzeugen und Abfüllprozessen. Entscheidend ist die Abstimmung zwischen Recht, Design, Einkauf und Produktion.

Pflichtangaben auf der Verpackung im Schweizer Detailhandel

Rechtssichere Verpackungen beginnen mit vollständigen Informationen, nicht mit dem Key Visual. Vorverpackte Lebensmittel müssen direkt auf der Packung oder auf einem befestigten Etikett gekennzeichnet sein. Die Angaben müssen gut sichtbar, deutlich lesbar und dauerhaft angebracht werden, mindestens in einer Amtssprache des Bundes. Dazu gehören Sachbezeichnung, Zutaten, Allergene, Haltbarkeitsdatum, verantwortliche Adresse, Produktionsland und Nährwertangaben. Eine strukturierte Übersicht zur Produktkennzeichnung für Lebensmittel unterstützt die praktische Prüfung.

Die Informationsfläche braucht eine belastbare Hierarchie. Zutaten und Allergene dürfen nicht in einer Falzung verschwinden. Das Datum gehört nicht auf eine schlecht lesbare Naht. Glänzende Lacke, unzureichende Kontraste oder überladene Gestaltung können Pflichtangaben trotz formal korrektem Text entwerten.

Eine Lupe fokussiert die Zutatenliste und Allergenhinweise auf einer Verpackung für gesundes Getreide im Supermarktregal.

Schriftgrösse und Sprachversionen

Die Mindest-x-Höhe beträgt grundsätzlich 1,2 mm. Bei Verpackungsflächen unter 80 cm² gilt eine Mindest-x-Höhe von 0,9 mm. Kleine Packungen benötigen deshalb eine früh reservierte, prüfbare Informationsfläche, nicht einfach ein möglichst kleines Pflichttextfeld.

Mehrsprachige Verkaufsgebiete machen die Textfläche zur Designvorgabe. Produkte für Deutschschweiz, Romandie und Tessin brauchen abgestimmte Sprachversionen und ausreichend Platz. Fehlende Übersetzungen, abgeschnittene Allergenhinweise oder unpassende Datumsformate entstehen oft durch späte Änderungen im Artwork. Eine Freigabe je Sprache verhindert, dass solche Fehler erst nach dem Druck auffallen.

Verkauf im Internet

Bei online angebotenen vorverpackten Lebensmitteln müssen sämtliche Pflichtangaben bereits vor dem Kaufabschluss verfügbar sein. Produktdatenmanagement, E-Commerce-Content und Verpackungsdaten sollten daher aus einem abgestimmten Datensatz arbeiten. Abweichende Versionen schaffen ein Prüfproblem und können Kundinnen und Kunden vor dem Kauf unvollständig informieren.

Auch Claims unterliegen dem Täuschungsschutz. Aufmachung, Werbung und Lebensmittelinformationen dürfen Herkunft, Zusammensetzung, Herstellung, Inhalt oder Haltbarkeit nicht falsch darstellen. Ein aufmerksamkeitsstarkes Design muss mit der tatsächlichen Produkteigenschaft übereinstimmen. Für Marken, die zugleich Schweizer Anforderungen und EU-PPWR-Vorgaben für Exporte berücksichtigen, gehört diese Textprüfung in denselben Freigabeprozess wie Material- und Migrationsnachweise.

Materialien für Lebensmittelkontakt im Vergleich

Die Wahl des Packstoffs entscheidet über Produktschutz, Konformität und spätere Verwertung. Papier, Kunststoff, Glas und Metall erfüllen unterschiedliche Funktionen. Lebensmittelart, Fett- und Feuchtigkeitskontakt, Haltbarkeit, Abfüllprozess, Druckaufbau und der regionale Entsorgungsweg bestimmen, welche Struktur geprüft werden muss. Für Schweizer Marken mit EU-Exporten kommt hinzu, dass Materialentscheidungen auch zu den Recycling- und Rezyklatvorgaben der EU-PPWR passen müssen.

Papier und Karton eignen sich häufig für Faltschachteln, Bäckereiverpackungen und trockene Produkte. Bei Fett oder Feuchtigkeit braucht die Faserstruktur eine funktionelle Barriere. Eine PE- oder andere Polymerbeschichtung schützt den Inhalt, kann jedoch Sortierung und Recycling der fertigen Verpackung erschweren.

Monokunststoffe aus PET, PP oder PE lassen sich bei passender Gestaltung und vorhandener Infrastruktur eher sortenrein führen. Mehrschichtfolien erreichen dagegen oft eine hohe Barriere gegen Sauerstoff, Feuchtigkeit oder Fett. Dafür erhöhen mehrere Materiallagen, Klebstoffe und Druckkomponenten den Prüf- und Dokumentationsaufwand.

Material Eignung Migrationsrisiko Recyclingfähigkeit
Papier und Karton Trockene Produkte, Faltschachteln, Bäckereiverpackungen Barrieren, Druckfarben und Klebstoffe müssen bewertet werden Gut, wenn Beschichtungen und Verbunde den Faserstoffstrom nicht stören
PET, PP und PE Becher, Schalen, Flaschen und Folien je nach Anwendung Abhängig von Polymer, Additiven, Druck und Kontaktbedingungen Bei sortenreinen Strukturen grundsätzlich gut nutzbar
Mehrschichtfolie Hohe Barriere gegen Sauerstoff, Feuchtigkeit oder Fett Mehrere Schichten und Klebstoffe erhöhen den Prüfbedarf Häufig anspruchsvoll, weil die Lagen getrennt werden müssen
Glas Produkte mit hohen Schutzanforderungen und wiederverwendbare Gebinde Vergleichsweise geringe Wechselwirkung, Verschlüsse und Lacke bleiben relevant Gut etablierter Stoffstrom, aber schweres Packmittel
Metall Dosen, Deckel und Barrierekomponenten Innenlacke und Beschichtungen bestimmen die Eignung Gut verwertbar, sofern Verbunde und Beschichtungen berücksichtigt werden

Die Schweizer Vorgaben für Lebensmittelkontaktmaterialien verlangen, dass Materialien keine Gesundheitsgefährdung verursachen. Das betrifft den sichtbaren Packstoff ebenso wie Innenbeschichtungen, Druckfarben, Lacke, Klebstoffe und eingesetzte Rezyklate. Migration ist daher eine Frage des gesamten Aufbaus, nicht nur des Grundmaterials.

Ein Joghurtgefäss, eine Bäckertüte und ein Karton für Tiefkühlprodukte brauchen unterschiedliche Freigaben. Temperatur, Fettkontakt und Barriereanforderungen können die Bewertung verändern. Eine strukturierte Übersicht zu Packmittelaufbau und FMCG-Anwendung bietet der Überblick zur Verpackung im FMCG-Kontext.

Konformitätserklärung und DoC-Pflichten in der Lieferkette

Die Konformitätserklärung, kurz Declaration of Compliance oder DoC, verbindet Material, Verwendungszweck und fertige Verpackung. Sie ist damit kein loses Zertifikat, sondern ein Nachweis, der die Verarbeitungsschritte bis zum abgefüllten Produkt abbildet. Seit 2026 verlangt der Bund für Lebensmittelkontaktmaterialien eine DoC auf jeder Verarbeitungsstufe. Für Druckfarben gilt diese Pflicht ab 1. Februar 2026 in allen Vermarktungsstufen ausser dem Einzelhandel.

Der Dokumentationsweg

Der Weg beginnt beim Druckfarbenhersteller. Substrat-Converter, Packmittelhersteller und Abfüller übernehmen die relevanten Angaben, ergänzen ihren eigenen Prozess und prüfen, ob die Erklärung den tatsächlichen Einsatz abdeckt. Für Marken mit EU-Exporten muss die Dokumentation zudem den konkreten Aufbau für den Zielmarkt nachvollziehbar machen.

Stufe Pflichtangabe Zeitpunkt der Übergabe
Druckfarbenhersteller Zusammensetzung, vorgesehener Druckbereich, Einsatzbedingungen und DoC Vor Freigabe der Druckfarbe
Substrat-Converter Bedruckstoff, Schichtaufbau, Verarbeitung und DoC Bei Übergabe des bedruckten Materials
Packmittelhersteller Fertige Struktur, Nähte, Falzungen, Klebstoffe und Rückverfolgbarkeit Vor Übergabe an den Abfüller
Abfüller Lebensmittelkontakt, Füllgut, Prozessbedingungen und Zuordnung zur Charge Vor Produktions- und Marktfreigabe

Eine DoC sollte mindestens Verwendungszweck, Lebensmittelsimulanz, Verhältnis von Oberfläche zu Volumen, Bedruckstoffe, Hersteller und Rückverfolgbarkeit nennen. Im ERP lassen sich diese Angaben mit Materialnummer, Artwork-Version, Charge und Lieferant verknüpfen. So bleibt erkennbar, welche Freigabe zu welcher Verpackung gehört.

Exportfähigkeit absichern

Eine allgemeine Materialbestätigung genügt für EU-Exporte nicht. Die technische Akte muss den Packmittelaufbau und die für den Zielmarkt erforderlichen Nachweise enthalten. Änderungen an Farbe, Lack, Klebstoff, Barriere oder Recyclinganteil sollten deshalb eine erneute Prüfung und Freigabe auslösen. Das verbindet Schweizer DoC-Pflichten mit den Anforderungen, die Marken für Exporte und künftige Rezyklatziele der EU-PPWR berücksichtigen müssen.

Eine DoC ist nur so belastbar wie die Probe, der Prozess und die Charge, auf die sie sich bezieht.

Die Aufbewahrung wird intern verbindlich geregelt. Lieferantenverträge, Qualitätsmanagement und anwendbare Rechtsgrundlagen gehören in denselben Dokumentationsprozess. Bei einer Beanstandung muss die Zuordnung deshalb rasch auffindbar sein.

Migrationstests und Stofflimits für bedruckte Strukturen

Migration bezeichnet den Übergang von Stoffen aus der Verpackung in das Lebensmittel. Bei bedruckten Strukturen zählt deshalb nicht nur die dem Lebensmittel zugewandte Schicht. Druckfarben auf der Aussenseite, Lacke, Klebstoffe, Recyclingfasern und Beschichtungen können relevant werden, wenn Stoffe durch das gesamte Materialsystem wandern.

Die Prüfung muss die fertige Verpackung und ihren vorgesehenen Einsatz abbilden. Eine flache Materialprobe ersetzt die Bewertung einer gefalteten Faltschachtel mit Klebstoffnaht, Innenbeschichtung und bedruckter Aussenseite nicht automatisch. Je nach Anwendung werden geeignete Lebensmittelsimulanzien und festgelegte Kontaktbedingungen eingesetzt. Geprüft werden typischerweise die Gesamtmigration sowie die spezifische Migration einzelner Stoffe.

Prüfplan statt Einzeltest

Ein belastbarer Prüfplan erfasst zuerst Lebensmittelart, Kontaktfläche, Temperatur, Dauer und das Verhältnis von Oberfläche zu Füllmenge. Danach werden die relevanten Stoffgruppen bestimmt. Bei bedruckten Verpackungen gehören Photoinitiatoren, Farbbestandteile, Lacke, Klebstoffkomponenten und mögliche Verunreinigungen aus Recyclingmaterial in die Risikobewertung.

Die Grenzwerte aus dem Prüfplan gelten nicht pauschal für jede Schweizer Verpackung. Die 10-mg/dm²-Grenze für Gesamtmigration und 60 mg/kg für Säuglingsnahrung müssen im jeweils passenden rechtlichen und methodischen Kontext ausgelegt werden. Entscheidend sind unter anderem Material, Lebensmittel, Kontaktbedingungen und die geprüfte Struktur.

Simulanz Lebensmittelzuordnung Grenzwert
A Wässrige Lebensmittel Anwendungs- und stoffbezogen festlegen
B Saure Lebensmittel Anwendungs- und stoffbezogen festlegen
C Alkoholhaltige Lebensmittel Anwendungs- und stoffbezogen festlegen
D Fettige Lebensmittel Anwendungs- und stoffbezogen festlegen
E Trockene Lebensmittel Anwendungs- und stoffbezogen festlegen

Was bei Überschreitungen passiert

Zeigt ein Test eine Überschreitung, sollte der Betrieb die betroffene Charge sperren, die Ursache eingrenzen und die Marktfreigabe stoppen. Je nach Sachlage folgen eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde und ein Rückruf. Die Ursache liegt häufig in einer geänderten Farbe, einer neuen Beschichtung, einem anderen Recyclinganteil oder einer nicht dokumentierten Prozessänderung.

Stoffe von sehr hoher Besorgnis und einzelne für den Lebensmittelkontakt relevante Stoffe werden über zusätzliche Beschränkungen reguliert. Bei bedruckten und beschichteten Strukturen ist eine frühe Prüfung daher besonders sinnvoll. Für einzelne Stoffe gelten seit 2025 in Schweizer Anwendungen Verbote. Für Marken mit EU-Exporten verbindet sich diese Prüfung mit der späteren Bewertung von Materialaufbau und Rezyklatanteil im Rahmen der PPWR.

Rückverfolgbarkeit Chargen und digitale On-Pack-Daten

Rückverfolgbarkeit beginnt auf der Verpackung. Ein Los- oder Chargencode muss sich eindeutig einer Produktion, einem Lieferanten und einer Charge zuordnen lassen. Im Schweizer Detailhandel schafft er die Verbindung zwischen Ware und Herstellprozess. Im Onlinehandel müssen Pflichtangaben vor dem Kaufabschluss zugänglich sein. Verpackungsdaten und digitale Produktdaten gehören deshalb in dasselbe Freigabesystem.

Ein Smartphone scannt einen QR-Code auf einer Lebensmittelverpackung zur Rückverfolgbarkeit der Lieferkette und Qualitätsprüfung.

Ein Datenmodell für mehrere Anwendungen

Ein Strichcode identifiziert die Verkaufseinheit. GS1-128, eine 2D-Datamatrix oder ein QR-Code können zusätzlich Chargen- und Produktinformationen verknüpfen. Der Code allein genügt nicht. Ausschlaggebend ist die dokumentierte Verbindung zu ERP, Lieferantennachweisen und freigegebenem Artwork.

Ein gepflegtes Datenmodell umfasst:

  • Produktidentität: Artikel, Variante, Füllmenge und Absatzmarkt.
  • Materialstruktur: Substrat, Beschichtung, Druckfarbe, Klebstoff und Recyclinganteil.
  • Rückverfolgbarkeit: Lieferant, Produktionscharge, Abfülldatum und Artwork-Version.
  • Entsorgungsinformation: Materialzuordnung, Trennhinweis und vorgesehener Sammelweg.
  • Digitale Produktdaten: Pflichtangaben, Produktbeschreibung und freigegebene Claims.

Der QR-Code ersetzt keine physische Pflichtkennzeichnung. Er kann ergänzende Informationen bereitstellen. Angaben, die vor dem Kauf oder auf der Verpackung vorgeschrieben sind, müssen dort weiterhin auffindbar sein.

Retail Media und Recyclingdaten

Ein gemeinsamer Stammdatensatz unterstützt Einkauf, Qualitätsmanagement, E-Commerce und Retail Media. Der Einkauf dokumentiert Material- und Lieferantennachweise, das Qualitätsmanagement die Chargenzuordnung, der E-Commerce-Kanal die Pflichtangaben. Retail Media greift auf Produktmerkmale und Bilddaten zu. So entstehen weniger widersprüchliche Versionen.

Recyclinghinweise müssen zum tatsächlichen Material und zum verfügbaren Sammelweg passen. Überzogene Versprechen können mit dem Schweizer Täuschungsschutz kollidieren, wenn die Verpackung im behaupteten System nicht verwertet wird. Für Exporte sollten dieselben Daten zugleich die Schweizer Kennzeichnung und die spätere Prüfung nach EU-PPWR unterstützen.

Recyclingziele Schweiz und EU-PPWR für Exporte

Schweizer Recyclingziele und EU-PPWR-Vorgaben müssen Marken gemeinsam planen, sobald Verpackungen sowohl im Schweizer Detailhandel als auch in EU-Märkten verkauft werden. Die Schweiz hat 2026 eine neue Verpackungsverordnung verabschiedet; einzelne Elemente treten zwischen 2027 und 2032 in Kraft. Vorgesehen sind Verpackungen mit reduziertem Volumen und Gewicht, Eignung für Sammlung und Recycling sowie möglichst hohem Rezyklatanteil. Die Einordnung der Schweizer Verpackungsverordnung beschreibt die dazugehörigen Verwertungsziele.

Material Schweiz Ziel 2026 EU-PPWR Ziel 2026/2030
Glas-, PET- und Aluminium-Getränkeverpackungen 75 % Recyclingziel Exportverpackungen müssen die jeweils geltenden EU-Anforderungen erfüllen
Getränkekartons 70 % Recyclingziel Zusätzliche EU-Vorgaben werden stufenweise wirksam
Einweg-Kunststoffverpackungen 55 % Recyclingziel Rezyklat- und Recyclingfähigkeitsanforderungen für spätere Stufen vorbereiten
Kunststoffverpackungen allgemein Fokus auf Sammlung, Recycling und Rezyklat Ab 2030 gelten verbindliche Rezyklatanteile nach Verpackungsart

Die Schweizer Zielwerte belegen nicht automatisch die Erfüllung von EU-Vorgaben. Eine EU-Dokumentation ersetzt ebenso wenig jede Schweizer Pflicht. Exportierende Marken sollten deshalb je Land festhalten, wer als Inverkehrbringer auftritt, EPR-Pflichten erfüllt und die Konformität verantwortet.

Operative Folgen für Marken

Beschaffung und Verpackungsentwicklung müssen Rezyklatqualität, Verfügbarkeit und Herkunftsnachweise früh abstimmen. Bei Getränkeflaschen, Kartons und Kunststoffverpackungen beeinflusst das Rezeptur, Liefervertrag und Materialfreigabe zugleich.

Mehrweg- und Pfandsysteme setzen eine organisierte Rückführung voraus. Rücknahmesysteme, Recyclingpartner, Verpackungsentwicklung und Vertrieb sollten Zuständigkeiten sowie Nachweise gemeinsam festlegen. Eine praxisnahe Übersicht bietet der Beitrag zur Verpackungsverordnung im FMCG-Kontext.

Praxis-Checkliste für Produktmanager - innen im Alltag

Vor dem Druck entscheidet sich, ob eine Lebensmittelverpackung später rechtssicher, prüfbar und recyclingfähig bleibt. Produktmanager:innen sollten Schweizer Anforderungen und EU-PPWR-Vorgaben für Exporte bereits im Briefing zusammenführen. Die Checkliste trennt Entwicklung, Freigabe und laufende Pflege.

Eine Frau arbeitet an einer Produktverpackung, während sie eine Checkliste zur Markteinführung von Lebensmitteln in ihrem Büro prüft.

Konzept und Briefing

  • Markt festlegen: Schweizer Verkauf, EU-Export oder eine gemeinsame Verpackungsarchitektur müssen vor dem Designbriefing feststehen.
  • Packmittel beschreiben: Material, Schichten, Beschichtung, Druckfarben, Klebstoffe und Lebensmittelkontaktseite gehören in die Spezifikation.
  • Informationsfläche reservieren: Die Mindest-x-Höhe von 1,2 mm, bei kleinen Verpackungsflächen abweichend 0,9 mm, ist in der Grundarchitektur einzuplanen.
  • Claim prüfen: Herkunft, Produktart, Zusammensetzung und Haltbarkeit müssen mit den tatsächlichen Produkteigenschaften übereinstimmen.
  • Daten abgleichen: E-Commerce-Informationen und Packtext brauchen eine gemeinsame, freigegebene Datenquelle.

Druckfreigabe und Roll-out

Vor der Druckfreigabe sollte der Druckfarbenlieferant eine DoC vorlegen. Für beschichtete oder mehrschichtige Strukturen muss das Migrationsgutachten die fertige Konstruktion und den vorgesehenen Kontakt abbilden.

  • Chargencode definieren: Position, Lesbarkeit und ERP-Zuordnung werden verbindlich festgelegt.
  • Artwork versionieren: Sprachversionen, Pflichttexte und Länderfreigaben dürfen nicht vermischt werden.
  • Rezyklatnachweis sichern: Materialanteil, Herkunft und Einsatzbedingungen sind zu dokumentieren.
  • RAC-Test einplanen: Multilayer-Strukturen sollten vor der Skalierung auf Recyclingfähigkeit bewertet werden.
  • Take-away prüfen: Für Take-away-Verpackungen ist ein passendes Recycling- oder Rücknahmekonzept erforderlich.
  • Lizenzierung klären: Die Teilnahme an einem passenden Schweizer Sammelsystem muss geprüft werden.

Sortimentspflege

Nach dem Launch läuft die Kontrolle weiter. Neue Lieferanten, geänderte Farben, andere Füllgüter oder angepasste Haltbarkeitsformate können eine neue Bewertung auslösen. Häufig fehlen Allergendeklarationen, Texte stehen an Falzungen oder Onlineangaben weichen vom freigegebenen Packtext ab.

Schnittstellen Recht Design Lieferkette und nächste Schritte

Recht, Design und Lieferkette müssen dieselbe Verpackungslogik abbilden. Die Schweizer Kennzeichnung legt fest, welche Angaben sichtbar und lesbar erscheinen. Die Bedarfsgegenständeverordnung regelt Materialien und Stoffe mit Lebensmittelkontakt. Für Exporte in die EU kommen mit der PPWR zusätzliche Anforderungen an Konformität, Schadstoffe, Recyclingfähigkeit und Kreislaufdaten hinzu.

Diese Vorgaben greifen schon im Entwurf ineinander. Fläche, Lack, Druckverfahren und Verbundaufbau beeinflussen die spätere Prüfung. Einkauf und Lieferantenmanagement müssen DoC, Spezifikationsblätter, Chargeninformationen und Rezyklatnachweise rechtzeitig beschaffen. Qualitätsmanagement und Regulatory führen die Unterlagen in einer prüfbaren Freigabekette zusammen.

Die nächsten Schritte

  • RAC-Bewertung starten: Multilayer- und Beschichtungsstrukturen früh auf Recyclingfähigkeit und Trennbarkeit prüfen.
  • GS1-Data-Matrix anbinden: Chargen- und Materialdaten mit ERP und Produktinformationssystem verknüpfen.
  • Brand Manager schulen: Pflichtangaben, Claims, Sprachversionen und Artwork-Freigaben gemeinsam trainieren.
  • Verpackungsdashboard aufbauen: Markt, Material, DoC-Status, Migrationsprüfung, Charge und Recyclingnachweis pro Artikel sichtbar machen.
  • Informationsquellen pflegen: BLV-Merkblätter, EU-PPWR-Leitfäden und Schweizer Recyclinginformationen regelmässig prüfen.

Die Echt AG entwickelt in St. Gallen Verpackungssysteme und Markendesigns für Konsumgüter, darunter Lösungen für strukturierte Pflichtkennzeichnung im Schweizer Lebensmittelmarkt. Die Prüfung kann Design, regulatorische Anforderungen und Lieferantendokumentation gemeinsam betrachten.

Für eine neue Lancierung oder einen Export sollten Marken Verpackungsinventar, Materialaufbau und DoC-Status zuerst abgleichen. Daraus entsteht eine Roadmap, die Pflichtangaben, Migration, Rezyklatnachweise und Recyclingziele in einem Freigabeprozess verbindet.